Grundlage für die Berechnung der Benutzungsgebühr (Trinkwasserpreis) ist der über einen geeichten Wasserzähler gemessene Wasserverbrauch.
| Die Benutzungsgebühr beträgt pro Kubikmeter entnommenen | mit 7 % MwSt. |
| Wassers ab dem Wirtschaftsjahr 2023 | 2,03 € |
Berechnungsformel
Wasserverbrauch x 2,03 € = Trinkwassermengengebühr
Hinweis:
Neben der Mengengebühr für Trinkwasser erheben die Verbandsgemeinden Kanalgebühren. Berechnungsgrundllagen und Höhe dieser Gebühren erfragen Sie bitte bei Ihrer zuständigen Verbandsgemeinde.